Kaufvertrag

Der Verkauf einer Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung. Im Rahmen des Kaufvertrags werden alle Details des Eigentumsübergangs von Verkäufer auf Käufer definiert.

In einem Kaufvertrag sollte alles stehen, was Verkäufer und Käufer vereinbart haben. Alle etwaigen vorherigen Absprachen zwischen Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer haben juristisch gesehen keinen Bestand, wenn sie nicht im Kaufvertrag aufgeführt wurden. Darauf achten wir, wenn wir beide Parteien beraten!

Der Makler lässt sich vom Notar einen Vertragsentwurf senden, der er zuerst prüft. Bei der Prüfung geht es um „versteckte“ Kosten. So muss beispielsweise ein Notaranderkonto nicht mehr bzw. unter besonderen Umständen eingefügt sein. Verkäufer und Käufer erhalten vom Notar danach einen modifizierten Vertragsentwurf und können diesen vor Beurkundung kritisch prüfen. Kleinere Änderungen können üblicherweise auch noch während der notariellen Beurkundung vorgenommen werden. Erst mit Unterzeichnung des Kaufvertrages kommt ein rechtlich bindender Vertrag zustande, der durch die Beurkundung beim Notar beglaubigt wird.

Was sollte in jedem Kaufvertrag stehen?

Grundsätzlich muss alles, was der Verkäufer mit dem Käufer verhandelt hat, im Kaufvertrag stehen. Darüber hinaus müssen aber mehrere grundlegende Punkte im Kaufvertrag enthalten sein. Ihr Immobilienmakler kennt die zu erwerbende Immobilie sehr genau, da er bereits Sacheinwertungen durchführte oder den Energieausweis beauftragte.

Der Makler weiß zudem über bewegliche Gegenstände Bescheid. Ein Notar verlässt sich auf die Einzelangaben und besichtigt nicht Ihr Kaufobjekt! Durch die Begleitung des Immobilienmaklers ersparen Sie sich als Käufer und Verkäufer zudem Kosten für ein Vorgespräch. Wir als Makler beschaffen alle erdenklichen Unterlagen für die Erstellung des Vertrages und beraten beide Parteien im Vorfeld ausführlich!

Sie befinden sich mit RESE Immobilien auf der sicheren Seite!