Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsgegenstand
Geschäftsgegenstand der Firma RESE Immobilien ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Grundstücke, Industrie-, Gewerbe, Anlage – und Renditeobjekte, Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Wohn- und Gewerberäume, ferner auch über Unternehmen und über Beteiligungen an Unternehmen.

2. Vertraulichkeit
2.1 Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht bzw. nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.
2.2 Im Falle unbefugter Weitergabe haben wir – unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs – Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.

3. Vorkenntnis
3.1. ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich unter Angabe der Quelle anzuteigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch uns gegenüber.

4. Provisionsanspruch
4.1 Bei Vermittlung von Vertragsabschlüssen erhält der Mitarbeiter von RESE Immobilien eine Provision zzgl. der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Kauf/Verkauf
a Bei Kaufverträgen oder wirtschaftlichen ähnlichen Geschäften eine im Maklervertrag vereinbarte Provision vom Käufer und oder Verkäufer
b Bei Vermittlung von Haus – und Grundbesitz eine im Maklervertrag individuell vereinbarte Provision vom Käufer und / oder Verkäufer
c Bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen o.ä. eine im Maklervertrag individuell vereinbarte Provision vom Käufer und/oder Verkäufer.
d bei Projekten, Bauverträgen, Generalübernahmeverträgen o.ä. eine im Maklervertrag individuell vereinbarte Provision vom Auftraggeber.
e bei Erbbaurecht eine im Maklervertrag individuell vereinbarte Provision vom Erbschaftsgeber.

4.3 Vermietung
a bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften als Wohnraum gilt eine Provision von zwei Monatsmieten vom Auftraggeber. Dies kann der Mieter oder Vermieter sein. Vom Mieter liegen Suchaufträge vor.
B bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften von Gewerberaum bei einer Vertragsdauer von bis zu fünf Jahren drei Monatsmieten und bei einer Laufzeit von fünf Jahren vier Monatsmieten vom Mieter.

Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Kaufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung als provisionspflichtig. Werden dem Mieter An – oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig.

4.4 Zu Monatsmieten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs – und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer.

4.5 Mietfreie Zeiten und sonstige Zugeständnisse jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

4.7 Dies gilt auch für alle mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäften wie zum Beispiel Kauf statt Miete.

4.8 bei vorzeitiger, nicht fristgerechter Kündigung des Maklervertrages durch den Auftraggeber haben wir Anspruch auf Ersatz der entstandenen Auslagen, Kosten, Arbeitszeitaufwendungen und Lohnkosten, die durch die Vermittlungsversuche seines Objektes entstanden sind.

Entstehen des Provisionsanspruches
5.1 der Provisionsanspruch ist verdient, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Wirkens zustande gekommen ist.

5.2 Uns steht ferner Provision zu, wenn der Angebotsempfänger und unser Angebot an Dritte weiter gibt und dieser dem Kauf-, Erwerbs-oder Mietvertrag abschließt oder abschließen lässt. Das gilt auch für juristische Personen.

5.3 Uns steht auch dann Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.

5.4 ist im Ausnahmefall kein Maklervertrag mit einer Vertragspartei abgeschlossen, fallen die ortsüblichen Provisionen an.

6. Pflichten des Auftraggeber
6.1 Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung unseres Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Außerdem hat er uns alle benötigten Unterlagen auszuhändigen.

6.2. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei allen Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren.

6.3 Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertrags Absichten Abstand, so hat er uns unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Sofern aufgrund unserer Nachweis/Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen ausgenommen werden, ist dies uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

7. Haftung, Schadensersatz
7.1 Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung.

7.2 Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

7.3 Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Arbeitszeitaufwand.

7.4 Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.

8. Doppeltätigkeit
8.1. Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil – auch entgeltlich – tätig zu werden.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Bezüglich der Objekte sind wir auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger, Behörden und aller weiteren Vertragspartner angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung übernommen werden Dies gilt insbesondere auch bei der Hilfestellung und Vermittlung von Energieausweisen. Diese Angaben beruhen auf Aussagen der Verkäufer/Vermieter.

9.2 Darüber hinaus können wir für die Objekte keine Haftung oder Gewähr übernehmen oder für die Bonität der Vertragspartner haften.

9.3 Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.4 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Irrtum und Zwischenverwertungen sind ausdrücklich vorbehalten.

9.5 Wir sind berechtigt, sämtliche Angebote und Informationen Dritten zu unterbereiten.

9.6 Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder der Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.

9.7 Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären

9.8 Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch neue Regelung zu ersetzen, die dem Wunsch der Parteien möglichst nahe kommt.

9.9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Segeberg.

Stand 01.05.2016